Bestimmen Sie Ihre Versicherungssumme
Ihr Vermögen dürfte größer sein, als Sie auf den ersten Blick
vermuten. Als Faustformel gilt: Der Hausrat entspricht in der
Regel zwei bis drei Jahres-Nettogehältern. Oder etwa einem Wert
von 650,- € je m² Wohnfläche - eine Angabe, mit der Sie
Unterversicherung vermeiden.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Hausrats
entsprechen. Vorsicht: Wer viel Wertvolles auf kleinem Raum
besitzt, ist womöglich unterversichert und erhält möglicherweise
nur einen Teil seines Schadens ersetzt. Umgekehrt zahlt jemand
mit großer Wohnung, aber billigen Möbeln, zu viel Prämie. Für
Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck gibt es
Entschädigungshöchstgrenzen.
Begriffserläuterungen zur Hausratversicherung
Vollwertversicherung
Entspricht die Versicherungssumme dem Versicherungswert, so
wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.
Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme beim Schadenfall niedriger als der
Versicherungswert, so haftet der Versicherer nur nach dem
Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.
Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung
Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht
gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen
Unterversicherung vereinbart ist.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung
einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind
Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-
und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Freizeitzwecken genutzt
werden.
Entschädigungsgrenzen
Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, so wird eine
Entschädigung nur bis zu diesem Betrag geleistet. Die
Bestimmungen über die Unterversicherung bleiben davon unberührt.
Neuwertversicherung
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Falls
Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers
nicht mehr zu verwenden sind, besteht der Versicherungswert in
dem für den Versicherungsnehmer erzielbaren Verkaufspreis
(gemeiner Wert).
Anpassung des Prämiensatzes
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000,- €
Versicherungssumme für bestehende Versicherungsverträge - auch
soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist
(Prämiensatz) - vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an
erhöhen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
Versicherers über die Prämiensatzerhöhung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen.
Anpassung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme kann sich zu Beginn eines jeden
Versicherungsjahres automatisch ändern. Maßgebend ist der vom
Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für "Andere
Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne
normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter" aus dem
Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte.
Verbundene Versicherung
Eine "Verbundene Versicherung" ist die in einem
Versicherungsvertrag zusammengefasste Versicherung gegen mehrere
Gefahren unter Zugrundelegung der dafür in Betracht kommenden
einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gebündelte Versicherung
Eine gebündelte Versicherung ist die Zusammenfassung mehrerer
rechtlich selbständiger Versicherungsverträge in einem
Versicherungsschein. Dabei werden für jeden Versicherungsvertrag
die in Betracht kommenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
zugrunde gelegt. |