Bedeutung der Unfallversicherung
In jedem Jahr erleiden fast acht Millionen Menschen in
Deutschland einen Unfall - davon allein im Freizeitbereich etwa
7.000 Menschen tödlich. Vier Millionen ärztliche Behandlungen
sind auf Unfälle im Heim- und Freizeitbereich zurückzuführen.
Gesetzlicher Schutz wird Ihnen nur während der Arbeit und auf
dem Weg von und zu dieser gewährt - sofern Sie Mitglied einer
Berufsgenossenschaft sind. Grundsätzlich aber ereignen sich über
70% aller Unfälle in der Freizeit. Und selbst wenn Sie während
der Arbeit verunglücken, gilt erst eine Erwerbsminderung von
mindestens 20% als Voraussetzung für Leistungen, die Ihre
tatsächlichen finanziellen Bedürfnisse voraussichtlich nicht
abdecken werden.
Hausfrauen sind übrigens überhaupt nicht versichert - und
Kinder nur dann, wenn sie sich im Kindergarten oder in der
Schule unter Aufsicht befinden. Sie sehen: Vorsorge gegen die
finanziellen Folgen eines Unfalls kann nur über eine private
Unfallversicherung erfolgen.
Umfang der Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie
in der Freizeit, im Beruf, im Straßenverkehr, beim Sport, auf
Reisen - und zwar rund um die Uhr. Weltweit.
Was kann vereinbart werden?
Krankenhaustagegeld
Sollten Sie durch die Folge eines Unfalls in einem Krankenhaus
stationär aufgenommen worden sein, so steht Ihnen für jeden Tag
Aufenthalt ein vorher fest vereinbartes Krankenhaustagegeld zu.
Die Dauer der Zahlung ist allerdings auf eine bestimmte Anzahl
von Krankenhaustagen begrenzt (meist auf 2 Jahre).
Genesungsgeld
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die nach der
Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wird wie das
Krankenhaustagegeld. Die Dauer der Leistung ist allerdings
begrenzt und beträgt meist maximal 100 Tage; außerdem reduzieren
sich die Gelder bis zu diesem Zeitpunkt: Zumeist werden für die
ersten zehn Tage 100%, für die nächsten zehn Tage 50% und danach
25% des Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Invaliditätsleistung
Die Versicherung muss zahlen, wenn ein Unfall zu einer
dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungsunfähigkeit
führt. Die sogenannte Gliedertaxe bemisst den Grad der
Invalidität: Je nach Schwere der Verletzung wird ein bestimmter
Prozentsatz der Versicherungssumme veranschlagt.
Hier gibt es viele unterschiedliche Arten der Progression,
d.h., der Versicherte kann einen besonderen Schutz für den Fall
vereinbaren, dass er schwer verunglückt - bis hin zur
Verdoppelung der Versicherungssumme. Damit wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass der Kapitalbedarf mit der Schwere einer
Verletzung zunimmt.
Übergangsentschädigung
Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn die
versicherte Person sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu
mehr als 50% in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Todesfallsumme
Eine feste Versicherungssumme wird für den Fall vereinbart, dass
der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines
Unfalls stirbt. Hiermit verbunden ist die Option auf eine
vorgezogene Leistung. Da die Invaliditätsversicherung erst nach
einem Jahr zahlt, kann man früher an sein Geld kommen, wenn eine
Unfalltodversicherung vereinbart wurde.
Kurkostenbeihilfe
Zur Behandlung von Unfallfolgen innerhalb von drei Jahren nach
dem Unfallereignis kann diese Zusatzversicherung abgeschlossen
werden. Gelegentlich ist sie in einem Leistungspaket ohne
weitere Mehrprämie eingeschlossen.
Bergungskosten
Zur Bergung verunfallter Personen steht ein vereinbarter Beitrag
zur Verfügung, der je nach Versicherungsgesellschaft
unterschiedlich hoch ausfällt.
Weitere Leistungen
Im Falle von
kosmetischen Operationen, Lebensmittelvergiftungen oder
Infektionen können Leistungen vereinbart werden. Fragen Sie auch
nach Schmerzens- und Tagegeld sowie der verbesserten
Gliedertaxe.
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