Die gesetzlichen Krankenkassen
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Auch wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann sich seine
Krankenkasse aussuchen.
In der gesetzlichen Kasse werden die Beiträge nach dem
Einkommen gestaffelt. Berechnet wird die festgelegter
Prozentsatz von Einkommen.
Dabei liegt die Spanne
über ca. 12,9 und bis zu ca. 15,5
Prozent (die Bandbreiten ändern sich)
- maximal bis zur
Beitragsbemessungsgrenze
von 3.975,00 € (2007) monatlich
bzw. 47.700,-- € jährlich (2007).

Die Versicherungsbeiträge sind lebenslang von Einkommen
abhängig und verändern sich mit steigendem Gehalt ständig. Je
höher das Einkommen - um so höher auch die Beiträge zur
gesetzlichen Krankenkasse.
Alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder sind
beitragsfrei mitversichert (Ehepartner, Kinder). Eine
geringfügige Beschäftigung (bis 400,00 Euro im Monat) zählt
nicht als Erwerbstätigkeit. Für Auszubildende gilt eine
Geringverdienergrenze von 325,00 € im Monat (2005).
Bis zum 25. Lebensjahr sind Schüler und Studenten ebenfalls
mitversichert. Sofern Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet wurde,
verlängert sich das Endalter entsprechend.
Darüber hinaus sind Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Wollen Sie auch bei den gesetzlichen Kassen Geld sparen?
Es ist schon ein großer Unterschied, ob Sie
z.B. 11,8 % oder
z.B. 15,5 % Ihres
Brutto-Beitrages für die gesetzliche Krankenkasse ausgeben
müssen.
Bei einem Brutto-Jahresgehalt
von 40.000 € beträgt die Differenz bereits 1.480,00 € - zuviel,
um darauf zu verzichten, selbst wenn der Arbeitgeber die Hälfte
des Krankenversicherungsbeitrags zahlt.
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