Kfz-Versicherung 

PKW                                                                                                        

Kraftfahrt-Haftpflicht

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.

Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:

  • Versicherungs-Deckungskarte
  • Fahrzeug-Brief (neue Regelung ab 01.10.2005)
  • Fahrzeug-Schein (wenn angemeldet, neue Regelung ab 01.10.2005)
  • Unterlagen zur Abgasuntersuchung
  • ggf. TÜV-Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Wenn jemand vom Halter beauftragt wird, das KFZ zur Zulassung anzumelden, ist eine auf seinen Namen lautende Vollmacht erforderlich.

Neue Zulassungspapiere ab dem 1. Oktober 2005

Die Zulassungspapiere für Fahrzeuge werden innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht. Die neuen Papiere wurden zum 1. Oktober 2005 eingeführt. Die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ ersetzt den Fahrzeugschein, die „Zulassungsbescheinigung Teil II“ den Fahrzeugbrief. Die Bezeichnungen „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“ bleiben als schriftlicher Zusatz auf den neuen Papieren erhalten.

Die neuen Dokumente sind nur dann nötig, wenn sie ausgetauscht werden müssen, wie beispielsweise bei Umschreibungen, technischen Änderungen oder dem Verlust der Dokumente. Dann müssen allerdings Fahrzeugschein und -brief zusammen neu ausgestellt werden. Ansonsten behalten die bisherigen Dokumente ihre Gültigkeit, auch im Ausland.

Die bislang obligatorischen Abmeldebescheinigungen gibt es ab dem 1. Oktober nicht mehr. Der Halter bekommt nach der Abmeldung des Fahrzeugs lediglich einen Vermerk auf Schein und Brief und muss beide Dokumente aufbewahren. Diese Regelung wird auch bei den neuen Dokumenten angewendet. Mitteilungen an die Versicherung und das Finanzamt erledigt die Zulassungsbehörde auf elektronischem Weg.

Namens- und Adressänderungen innerhalb eines Zulassungsbezirkes werden künftig mit einem Aufkleber dokumentiert. Damit entfällt das Ausstellen eines neuen Scheins.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II können in Zukunft nur noch zwei Halter eingetragen werden. Ab dem dritten Halter gibt es ein neues Dokument. Hier werden lediglich die Anzahl der Vorbesitzer eingetragen, nicht jedoch die Namen und Adressen.

Die Kosten für die neuen Dokument fallen gering aus: Die Zulassungsbescheinigung Teil I kostet wegen der fälschungssicheren Merkmale 70 Cent mehr als bislang, bei der Zulassungsbescheinigung Teil II fallen zusätzlich 3,60 Euro für einen neuen Vordruck an.

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Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:

2,5 Mio. € für Personenschäden,
7,5 Mio. € bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen,
0,5 Mio. € für Sachschäden sowie
50.000 € für sonstige Vermögensschäden.

Mietwagen im Ausland

Vorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.

Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police". Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat.

Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die "Mallorca-Police" im Grundpreis!

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