Verbesserte Förderung ab 2007
Basisrente – „Lizenz“ zum Steuersparen?
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 schuf die
Bundesregierung eine verbesserte steuerliche Förderung für die
private Basisrente – auch „Rürup“-Rente genannt. Davon
profitieren vor allem Selbständige und Freiberufler, aber auch
Arbeitnehmer und Beamte.
Bis 2019 muss das Finanzamt von Amts wegen im
Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüfen, ob für den
Steuerpflichtigen das Abzugsvolumen für Vorsorgeaufwendungen
nach neuem – gültig ab 1.1.2005 – oder nach altem Recht
günstiger ist.
Vor Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007
verpuffte für den Selbständigen oft die steuerliche
Berücksichtigung des Beitrages für eine „Rürup“-Rente.
Jetzt ist das anders: Jeder Beitrags-Euro – auch
Einmalbeitrag – in eine „Rürup“- Rente wird steuerlich
anerkannt. 2007 können Sie 64% – von max. 20.000 € p. a. als
Lediger und 40.000 € p. a. als Verheirateter – als
Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Bis 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz um
jährlich 2% auf 100%.
Für 2007 können Sie also 12.800 € bzw. 25.600 €
steuerlich absetzen! Bei Arbeitnehmern, Beamten und
Freiberuflern mit Beiträgen in ein Versorgungswerk vermindert
sich dieser Höchstbetrag.
Die „Rürup-Rente" unterliegt ebenso wie die
Gesetzliche Rente im Rentenbezug der Besteuerung. Maßgeblich für
den zu versteuernden Anteil ist das Jahr des Rentenbeginns.
Zögern Sie nicht, werden Sie jetzt aktiv.
Profitieren Sie von der verbesserten und attraktiven
steuerlichen Förderung!
Setzen Sie auf steuerlich
geförderte Vorsorge!
Die Basis Rente (Rürup-Rente) gehört zu
den neuen privaten Rentenversicherungen mit
steuerlich geförderter Beitragszahlung.
Sie erfüllt die durch das Alterseinkünftegesetz
neu geregelten gesetzlichen Anforderungen und
kann zusätzlich durch individuelle
Kombinationen
Zusatzversicherungen hervorragend auf Ihre
persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.
zur
Berechnungen der Rürup-Rente!
Vorteil 1 | Optimale Ausnutzung des
Alterseinkünftegesetzes
Seit 2005 werden die neu geregelten
gesetzlichen Anforderungen bei der
Basis Rente
optimal umgesetzt. So sind Ihre Beiträge
für Sie zusammen mit anderen geleisteten und
begünstigten Altersvorsorgebeiträgen als
Sonderausgaben steuerabzugsfähig. Eine
hervorragende Chance Geld zu sparen!
Vorteil 2 | Sicherheit – auch bei
Arbeitslosigkeit
Ein großer Vorteil für Sie: Ihre
Vermögenswerte in der
Basis Rente
sind sicher – auch bei Arbeitslosigkeit –
sie werden nicht auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet. Denn die
Basis Rente
ist nicht rückkauffähig.
Vorteil 3 | Individuell erweiterbar
Die
Basis Rente Plus gegen Einmalbeitrag kann
ganz nach Bedarf mit einer zusätzlichen
lebenslangen Hinterbliebenenrente für Ihren
Ehepartner kombiniert werden.
Extras lohnen selten
Die Rürup-Rente soll vor
allem das Einkommen im Alter
aufbessern. Doch wer sie mit
zusätzlichen Versicherungen
kombiniert, könnte das
später bereuen, denn viele
Policen knabbern am Ertrag
Jeder
Vorsorgesparer mit
Rürup-Vertrag kann die
staatlich geförderte
Zusatzrente mit
ergänzenden
Versicherungen koppeln.
Maximal 49 Prozent vom
Rentenbeitrag darf er in
Hinterbliebenen-
und/oder
Berufsunfähigkeitsschutz
stecken. Ob sich diese
Variante der Absicherung
wirklich lohnt, hat
FINANZtest
für einen
Modellangestellten
untersucht. Das
Ergebnis: Attraktiv ist
eine zusätzliche
Vereinbarung mit
Beitragsrückgewähr im
Todesfall während der
Ansparphase. Alle
anderen Abschlüsse
mindern die Altersrente
erheblich.