Riester-Rechner
vergleichen
Wichtige Informationen zur Riester-Rente
2004 und 2005 bekommt jeder Riester-Sparer vom Staat
76 Euro jährlich dazu. Für
jedes Kind gibt es noch einmal
92 Euro. Ab 2006 beträgt die
Förderung schon 114 Euro je Arbeitnehmer und 138 € je Kind, bis
sie 2008 den Endbetrag von 154 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 185 € je
Kind erreicht.
Ziel der Rentenreform ist es, die Alterssicherung
zukunftsfähig zu machen und auf die demografische Entwicklung
vorzubereiten.
Es geht um eine langfristig
sichere und bezahlbare Alterssicherung. Das bedeutet: Die
heutigen und künftigen Beitragszahler dürfen nicht überfordert
und das Leistungsniveau muss auch für die künftigen Rentnerinnen
und Rentner auf angemessenem Standart gehalten werden.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum
Jahre 2020 unter 20 Prozent und steigt trotz der abzusehenden
demographischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22
Prozent.
Das Rentenniveau soll 2030 zwischen 67 und 68 Prozent liegen.
Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens staatlich massiv gefördert - mit dem
größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen, das es
je gab.
Am 11. Mai 2001 hat der Deutsche Bundestag mit seinen
entsprechenden Mehrheiten die Einführung der neuen Rente
beschlossen.
Das Altersvermögensgesetz regelt
folgende Bereiche:
Im zustimmungsfreien
Altersvermögensergänzungsgesetz sind folgende Bereiche geregelt:
-
Die Rentenanpassung orientiert sich wieder an der
Lohnentwicklung. Mit der veränderten Anpassungsformel wird
zugleich gewährleistet, dass für die heutigen Rentner und
Rentnerinnen und die Rentenzugänge ein
einheitliches Rentenniveau
gewährleistet ist.
-
Die Witwen- und Witwerrenten
werden reformiert und um eine Kinderkomponente ergänzt.
Dabei können die Pflichtbeitragszeiten in den ersten 10
Lebensjahren eines Kindes bis zu 50% höher als nach
geltendem Recht bewertet. Ehegatten erhalten die
Möglichkeit, ihre in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche
partnerschaftlich aufzuteilen.
-
Die rentenrechtliche
Absicherung jüngerer Versicherter mit lückenhaften
Erwerbsverläufen wird verbessert.
-
Die für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen
Reformmaßnahmen werden auf die Alterssicherung der Landwirte
übertragen. Die wirkungsgleiche Übertragung auf die
Beamtenversorgung ist nach einem anschließendes
Gesetzesvorhaben ebenfalls aufgenommen worden.
Riester-Rechner
vergleichen
Weniger Zertifizierungskriterien
Die Kritik hat der Gesetzgeber aufgenommen und die Riester-Rente
vereinfacht. Wesentlich ist hier, dass sechs der elf so
genannten Zertifizierungskriterien wegfallen. So gilt derzeit
noch die Vorschrift, die Riester-Rente nur in monatlichen Raten
auszuzahlen. Das Alterseinkünftegesetz erlaubt künftig, zu
Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals
zu entnehmen. Weiterhin müssen die Versicherungen nicht mehr die
Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge garantieren, sondern
können diese Sicherheit auf bis zu 85 Prozent senken.
Informationspflichten für Versicherer neu geregelt
Der Staat hat bisher auch kleinlich bis ins Detail geregelt,
über welche Inhalte die Versicherungen jährlich zu informieren
haben. Ab 2005 wurde dieser Forderungskatalog, der
Verwaltungskosten mit sich bringt und die Rendite schmälert,
kleiner:
Ein Altersvorsorgevertrag muss folgende jährliche
Informationspflichten nicht mehr enthalten, um die
Riester-Zertifizierung zu erhalten:
-
Verwendung der Beiträge
-
bisher gebildetes Kapital
-
die erwirtschafteten Erträge
Der Gesetzgeber hat dagegen die Informationspflicht,
inwieweit der Versicherer ethische, soziale und ökologische
Belange bei der Anlage berücksichtigt, strenger geregelt. Zudem
müssen die Anbieter die jährliche Übersicht über
Verwaltungskosten sowie über angesparte Beiträge und Erträge
transparenter gestalten.
Riester-Rechner
vergleichen
Weitere Erleichterungen für Arbeitnehmer
Riester-Sparer müssen seit 2005 Änderungen beim Einkommen dem
Versicherer nicht mehr mitteilen. Die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) erledigt das. (Änderungen bei Familienstand
und SV-Status müssen weiterhin unverzüglich mitgeteilt werden).
Zudem verlangt das Finanzamt den Antrag auf staatliche Zulage
nur noch einmalig. Der Arbeitnehmer kann einen so genannten
Dauerzulageantrag bei seiner Versicherung stellen. Bisher
wollten die Beamten jedes Jahr einen neuen Antrag sehen. Dadurch
verzögerten sich die Zahlungen der staatlichen Zulagen.
Gleichberechtigung nun auch bei der Riester-Rente (UnisexTarife)
Eine neu eingebrachte Regelung dürfte kaum größeren
bürokratischen Aufwand machen, denn seit 2006 herrscht auch bei
der Riester-Rente Gleichberechtigung. Denn jetzt sind die
Versicherer dazu verpflichtet, ausschließlich so genannte
Unisex-Tarife anzubieten, die einen einheitlichen Preis für
beide Geschlechter vorsehen.
Riester-Rechner
vergleichen
"Riester"-Förderung