Private Haftpflichtrisiken
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Private Haftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt - z.B. durch
Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit -, muss diesen
im Rahmen seiner Haftpflicht ersetzen. Auch Sie haften mit Ihrem
Einkommen und ganzen Vermögen für eventuelle Missgeschicke. Und
diese können einen teuer zu stehen kommen.
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Eine private Haftpflichtversicherungen ist für Sie und Ihre
Familie wichtig, denn sie schützt ...
sowie
Kinder können meist die möglichen Folgen ihrer Handlung nicht
abschätzen. Man kann sie aber nicht immer im Auge behalten. Und
im Nu ist etwas passiert, das hohe Kosten verursacht.
Zahlen müssen Sie als Eltern. Denn Sie haben über Ihre Kinder
die Aufsichtspflicht. Ihre Kinder haften aber auch selbst dann,
wenn sie zunächst kein Einkommen haben. Sie müssen dann für
Schäden, die sie in ihrer Jugend angerichtet haben, oft noch als
Erwachsener zahlen.
Das, was als Kinderstreich geplant war, kann also viel
kosten. Er kann Sie und Ihre Kinder ein Leben lang finanziell
belasten.
Aufgabe und Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, Sie von
Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie oder alle
Personen, die in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert sind,
erhoben werden.
Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was
in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und
in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzverpflichtung besteht:
-
wenn ja, erfolgt die finanzielle Wiedergutmachung des
Schadens,
-
wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- notfalls auch gerichtlich (passive Rechtsschutzfunktion).
Die Kosten trägt die Versicherung.
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt für die Dauer eines
Jahres auf der ganzen Welt.
Ersatzleistung bis zu welcher Höhe?
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, bezahlt die
Haftpflichtversicherung dem Geschädigten seinen nachgewiesenen
Schaden.
Die obere Begrenzung ist die im Versicherungsschein genannte
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Hat der Geschädigte
schuldhaft zu seinem eigenen Schaden beigetragen, muss er
natürlich einen Teil seines Schadens selbst tragen.
Übliche Deckungssummen
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3.000.000,-- € |
pauschal für Personen- und
Sachschäden |
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5.000.000,-- € |
pauschal für Personen- und
Sachschäden |
-
Einliegerwohnung im Ein-/Zweifamilienhaus (Vermietung einer
Einliegerwohnung im selbstgenutzten Ein-/bzw.
Zweifamilienhaus, soweit dort eine Wohnung vom
Versicherungsnehmer bewohnt wird);
-
Auslandsaufenthalte (unbegrenzte Auslandsaufenthalte sollten
für fünf Jahre mitgedeckt sein);
-
Lebenspartner (der in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner);
-
Bauherren-Haftpflichtversicherung (für private Bauvorhaben
mit mind. 50.000,- € Bausumme);
-
Beaufsichtigung von Hunden (Hüten fremder Hunde, Achtung:
Kampfhunde sind meist nicht versichert!);
-
Tagesmutter (sofern Sie eine Tätigkeit als Tagesmutter (auch
gegen Entgelt, jedoch nicht gewerbsmäßig oder ganztags)
ausüben, sollte dieses Risiko mitversichert sein;
-
Schlüsselverlust (Abhandenkommen von Schlüsseln zur
Zentral-Schließanlage der Haus- und Wohnungstür, sowie
private fremde Wohnungsschlüssel);
-
Modellfahrzeuge (ferngelenkte Modellfahrzeuge oder
Kinderfahrzeuge bis 6 km/h);
-
Heizöltank;
-
Ausfalldeckung (wichtig dann, wenn Sie einen Schaden
erleiden und der Schädiger weder Geld, Besitz oder eine
Haftpflichtversicherung hat. Die Ausfalldeckung wird Ihnen
Ihren eigenen Schaden ersetzen);
-
Gewässerschaden (für im Haushalt übliche gewässerschädliche
Stoffe);
-
Regressansprüche (bei Lebenspartnern Regressansprüche von
Sozialversicherungsträgern);
-
Surfrisiko (Besitz und Führen von privat genutzten eigenen
oder fremden Surfbrettern);
-
Mietsachschäden (Mietsachschäden an Gebäuden und
Räumlichkeiten, die der Versicherungsnehmer gemietet hat);
-
Wochenendhaus etc. (als Inhaber von Wohnungen,
Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Wochenendhäusern in Europa);
-
Vermietete Wohnräume (Vermietung auch mehrerer Wohnräume,
sofern nicht gewerblich);
-
Laborarbeiten (aus der Teilnahme am fachpraktischen
Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und
Hochschule oder Universität);
-
Kinder unter 7 Jahren (Verzicht auf Prüfung der
Aufsichtspflichtverletzung);
-
Exzedenten-Deckung (falls Sie noch einen mehrjährigen
Vertrag haben, kann diese Form Ihren jetzigen Vertrag um die
Punkte ergänzen, die derzeit nicht versichert sind).

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