EU: Mindestlöhne in Europa: Die aktuelle Situation in den 27 EU-Mitgliedsstaaten
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(openPR) - Die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der jedoch von € 72 in Rumänien bis hin zu € 1.467 in Luxemburg sehr stark variiert. Genauso unterschiedlich sind auch die Vorgaben und die Ausnahmen für die Anwendung dieser gesetzlichen Mindestlöhne geregelt.
Einzelheiten zur Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne in der EU: Betrachtet man die einzelnen EU-Staaten genau, kann man klar und deutlich die Struktur der gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union erkennen.
Auffallend ist beim Vergleich der gesamten EU-Staaten im Bereich der gesetzlichen Mindestlöhne das West-Ost-Gefälle und die Tatsache, dass die "Zwischenstaaten", d.h. die mitteleuropäischen Staaten, die zwischen den alten westeuropäischen und den neuen osteuropäischen Staaten liegen, alle bisher noch keinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben.
Die einzelnen Mindestlöhne sind aber auch nur Eckdaten und ohne genauere Betrachtung nicht alleinstehend vergleichbar, da für die Vergleichbarkeit weitere Bedingungen zu betrachten sind.
In fast allen EU-Staaten kommen weitere gesetzlich festgelegte Voraussetzungen für die Höhe des Mindestlohns bzw. der Mindestarbeitsbedingungen hinzu. Diese sind auch im Bereich des Personaltransfers aus anderen EU-Staaten zu beachten, da Sie als Festlegungen im Rahmen der europäischen Entsenderichtlinien länderübergreifend als verbindlich normiert sind.
Die Frage der Personalkosten hängt damit von den unterschiedlichen Höhen der Mindestlöhne, genauso aber auch von anderen Faktoren, wie z.B. Dauer des Jahresmindesturlaubs, ab.
Häufig ist der Mindestlohn z.B. an das Alter gebunden, was auch im Rahmen der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien möglich ist, um bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern für die Unternehmen nicht zu teuer und unattraktiv zu machen.
Wichtig für die Praxis ist aber letztlich auch die Ahndung und Sanktionierung von Verstößen, d.h. die Frage, ob erstens die Einhaltung der Mindestlöhne wirklich ernsthaft kontrolliert und ob zweitens ein Verstoß auch überhaupt bzw. in welchem Umfang sanktioniert wird.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Mindestlöhnen in den einzelnen EU sowie deren Besonderheiten und sonstige Faktoren lesen Sie auf der neu eröffneten Internetplattform ARBEIT-EU, die seit 15.01.2007 umfassende Informationen zum Personaltransfer innerhalb der Europäischen Union sowie Informationsseminare von Experten bietet !
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ARBEIT-EU.de - Topaktuelle Informationsplattform zum EU-Personaltransfer. Das neue Internetportal hat am 15.01.2007 seine Pforten geöffnet, um allen Personalverantwortlichen und Personaldienstleister sowie alle Arbeitnehmer Informationen zu den Regelungen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbeschäftigung innerhalb der Europäischen Union zu bieten. Neben topaktuellen Informationen bietet das Portal Seminare und vor allem künftig ab Ende März 2007 umfangreiche und detaillierte Informationen zuden Besonderheiten der Regelungen in den einzelnen EU-Staaten. Es ermöglicht daher den Unternehmen ohne großen Aufwand die notwendige Informationen zu erhalten, um ihre Mitarbeiter schnell und rechtssicher in den EU-Staaten einzusetzen. Arbeit-EU.de ist europaweit die erste Internetplattform für diese wichtigen Informationen. - www.ARBEIT-EU.de
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