Familien-Partei Deutschlands fordert die zügige Umsetzung des Wahlrechts ab Geburt
Logo der Familien-Partei Deutschlands - Familienpolitik, die alle Politikbereiche als Querschnittsfunktion durchdringt und so eine Gemeinwohlpolitik ermöglicht, die Allen zu Gute kommt
(openPR) - Abgelehnte Verfassungsbeschwerde ist noch beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof anhängig
Zum Vorstoß einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten um die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD), die einen erneuten Antrag für ein Kinderwahlrecht vorbereitet, fordert der Bundesvorsitzende der Familien-Partei Deutschlands Arne Gericke die Parlamentarier im Bundestag nachdrücklich auf, das den Minderjährigen verfassungsmäßig zustehende Wahlrecht ab Geburt nun endlich in eine Kinderwahlstimme umzusetzen. Gericke weiter: "Die Familien-Partei hat das Wahlrecht ab Geburt bereits seit Jahrzehnten in ihrem Parteiprogramm. Die Eltern sollen stellvertretend das Wahlrecht ihrer Kinder in deren Sinne ausüben können. Somit könnten sie auch politisch ihrer durch das Grundgesetz auferlegten Verpflichtung nachkommen, nach bestem Vermögen im Sinne ihrer Kinder zu entscheiden."
Der 42jährige Bundesvorsitzende unterstrich die dringende Notwendigkeit dieser Maßnahme: "Die Politiker der etablierten Parteien orientieren sich aus Gründen der Wiederwahl und des persönlichen Machterhalts an den mit steigender Tendenz lebenslang kinderlos bleiben Wählermehrheiten. Mit einem funktionierenden Wahlrecht ab Geburt müssten sie dann auch die Interessen der Minderjährigen berücksichtigen. Insbesondere könnte der die Kinderlosigkeit belohnende Generationenvertrag, durch den die Minderjährigen und künftige Generationen langfristig ausgebeutet werden, nachhaltig und generationengerecht korrigiert werden."
Weil die vorenthaltene Teilhabe der Minderjährigen am politischen Wahlprozess nach Erachten der Familien-Partei verfassungswidrig deren Menschenwürde verletzt, hat sie bereits im September 2003 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um diese Grundrechtsverletzung zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch im Januar 2006 die Annahme der Klage unter Vorenthaltung des für Grundrechtsfragen zuständigen 1. Senat als gesetzlichen Richters ab. Dagegen legte die Familien-Partei im Juli 2006 eine Klage beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof ein. Bundesvorsitzender Arne Gericke rät dazu: "Der Bundestag sollte schnellstmöglich das Wahlrecht ab Geburt umsetzen, bevor die Bundesrepublik Deutschland aus Straßburg eine Rüge wegen dem blamablen Verhalten des Bundesverfassungsgerichts trifft."
Und auch der saarländische Landesvorsitzende der Familien-Partei Heinz Dabrock, der als damaliger Bundesgeneralsekretär Hauptinitiator der Verfassungsbeschwerde gewesen war, sagte gegenüber der Saarbrücker Zeitung: "Dies ist kein innovativer Vorstoß der Frau Schmidt, sondern eine uralte Kernforderung der Familien-Partei. Sie hat offensichtlich in unserem Parteiprogramm heftig abgeschrieben". Was Renate Schmidt hier vorschlage, sei nicht mehr als ein PR-Gag, um verlorene Wahlstimmen von den Familien zurückzugewinnen. Er wies außerdem darauf hin, dass ein ähnlicher Antrag vor zwei Jahren - als Renate Schmidt noch Familienministerin war und die Mehrheit hinter sich hatte - im Bundestag abgeschmettert wurde.
Wolfgang Britz
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Die Familien-Partei Deutschlands ist eine freiheitlich-demokratische Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Als eine Partei der politischen Mitte verfolgt sie das Ziel, allen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland eine selbstbestimmte und friedliche Zukunft zu sichern und für die Aufrechterhaltung der Demokratie zu sorgen. Für sie ist die Orientierung an den Bedürfnissen der Familien kein Politikbereich neben anderen, sondern das Grundprinzip des politischen Handelns, das alle Politikbereiche als Querschnittsfunktion durchdringen muss. Sie tritt für eine ehrliche, durchgängig sachorientierte, verlässliche und echte sozial gerechte Gemeinwohlpolitik ein, die Allen zu Gute kommt.
Zum Schutz der Familie ist es daher ihre fundamentalste Aufgabe, gegen die seit Jahrzehnten betriebene Aushöhlung und Missachtung des Artikels 6 des Grundgesetzes mit allen zu Gebote stehenden verfassungsrechtlichen Mitteln anzukämpfen. Sie möchte mit politischen Mitteln für Frauen und Männer die Wahlfreiheit schaffen, sich für Kinder zu entscheiden, ohne jetzt und im Alter gegenüber Kinderlosen wesentlich wirtschaftlich benachteiligt zu sein. Kinderlose und Kinderarme sind im Alter auf die solidarische Unterstützung der heute heranswachsenden Generationen angewiesen. Im Gegenzug fordert die Familien-Partei die vorausgehende Solidarität der Kinderlosen und Kinderarmen mit allen Familien ein.
Die etablierten Parteien haben den von der Natur der Sache her gebotenen Drei-Generationen-Vertrag (Heranwachsende - Arbeitsfähige - Ruheständler) durch einen Zwei-Generationen-Vertrag ersetzt, der in der Endbilanz einer kinderarmen Gesellschaft auf systematische Transferleistungen zu Gunsten des kinderlosen Teils der älteren Generation ausgerichtet ist. Das ist weder zukunftsfähig noch gerecht. Die Familien-Partei Deutschlands will einen wirksamen, alle drei Generationen umfassenden Generationenvertrag. Darin unterscheidet sie sich wesentlich von den anderen Parteien.
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