RECHTLEGAL - Newsticker 06/2007 vom 15.02.2007

Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de (openPR) - Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag und arglistige Täuschung

Oft kommt es im Zusammenhang mit Betriebsübergängen oder Stilllegungen von Betrieben und Betriebsteilen zu Aufhebungsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundsätzlich spricht auch bei einem Betriebsübergang hiergegen nichts, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht vom Erwerber des Teilbetriebs übernommen werden soll.

Wenn aber der Arbeitgeber die Stilllegung seines Betriebs oder eines Betriebsteils nur vortäuscht, ist der darauf gestützte Aufhebungsvertrag nicht wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 8 AZR 394/06 entschieden und weiter ausgeführt, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, was aber voraussetzt, dass er, der Arbeitnehmer die arglistige Täuschung beweist.

Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung bei Beleidigung

Beleidigt der Arbeitnehmer einen Vorgesetzten, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fristlos kündigen. Dies hat - völlig erwartungsgemäß - das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz zum Az. 10 Sa 991/05 entschieden.

Interessant ist die Begründung, wonach das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bei Beleidigungen fristlos gekündigt werden darf, aber eine Ausnahme dann greift, wenn das Arbeitsverhältnis lange besteht. Dann soll trotz der Beleidigung keine fristlose, sondern nur eine fristgemäße Kündigung in Betracht kommen, um sich vom beleidigenden Arbeitnehmer trennen zu können.

Das Team von RECHTLEGAL hat für diese Sicht der Dinge wenig Verständnis und wird bemüht sein, nähere Einzelheiten hierzu herauszufinden, vor allem, ob die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers in das Verhältnis zur Schwere der Beleidigung gesetzt werden muss, um eine Faustformel zu entwickeln, wann eine fristgemäße statt der fristlosen Kündigung bei welcher Beschäftigungsdauer in Betracht zu ziehen ist.

Produkthaftung - Scharfer Nissan Micra

Mit - nach Kenntnis des Teams von RECHTLEGAL rechtskräftigem - Urteil hat Anfang des Jahres das Amtsgericht Gelsenkirchen die Renault Nissan Deutschland AG zum Az. 32 C 247/06 zu EUR 800.- Schmerzensgeld verurteilt.

Beim Versuch, den Gurt anzulegen, hat sich ein Fahrer eines Nissan Micra an der scharfkantigen Gurtführung eine mehrere Zentimeter lange Schnittwunde zugezogen, die eine Narbe hinterließ. Das Amtsgericht Gelsenkirchen bewertete diese Kante als Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, das in Fällen wie diesem immer kritische Team von RECHTLEGAL kommentiert diese Entscheidung besser nicht.

Versicherungsrecht - Grobe Fahrlässigkeit und Jackentasche

Das Landgericht Coburg hat mit einer in Stil und Diktion bemerkenswerten Entscheidung zum Az. 22 O 98/06 entschieden, dass keine grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahl eines Kfz vorliegt, wenn eine Dame, die ein Konzert besucht, den Autoschlüssel in der Jackerntasche verstaut, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Jacke nicht immer beaufsichtigt ist.

Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist weniger das erwartungsgemäße Ergebnis, als vielmehr die Diktion der Begründung, dass die Dame nicht damit rechnen kann, das ein, so wörtlich in den Gründen der Entscheidung, "noch nicht aus den Flegeljahren gekommener Jüngling" die Schlüssel aus der Jacke stiehlt, um sodann das Fahrzeug ebenfalls zu entwenden.

Niederlande - Höhere Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung bei niederländischen Banken ist verdoppelt worden. Damit sind Beiträge bis EUR 20.000.- vollständig gesichert, die darüber hinaus gehenden weiteren EUR 20.000.- zu 90%.

Ein einfacher Trick zur Verdoppelung der Einlagensicherung bei niederländischen Banken, die meist höhere Zinsen als deutsche Banken zahlen, liegt bei Ehegatten darin, ein gemeinsames Konto zu errichten, da bei Gemeinschaftskonten die Beträge verdoppelt werden.

Unlauterer Wettbewerb - Märklin gegen Piko

Das Landgericht Köln hat zum Az. 81 O 119/06 dem bekannten Eisenbahn-Modellbauer Märklin ins Kontor geschrieben, dass, wenn zwei Unternehmen einen Zug für Eisenbahn-Modellbaufreunde nachahmen, diese Züge zwangsläufig eine erhebliche Ähnlichkeit haben müssen.

Der "Nachbau" des ICE 3, um den es vor Gericht geht, sei nicht zu beanstanden und vom so genannten Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gedeckt. Auch daraus, dass die Firma Märklin das besagte ICE-Modell bereits länger herstellt und eine faktische Monopolstellung hat, folgt nichts anderes.

Arbeitsplätze und Aufschwung

Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) verzeichnet eine deutliche Zunahme von Beschäftigungsverhältnissen, die jedoch zum größten Teil befristet sind. Erwartet werden weiter kräftige Anstiege der Leiharbeit, vor allen Dingen in den neuen Bundesländern, aber aktuell noch keine Schaffung neuer und unbefristeter Arbeitsplätze.

Gleichzeitig warnt das IWH vor Fachkräftemangel bei hochqualifizierten Arbeitskräften.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.


Ihr Team von RECHTLEGAL

TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02
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