Schwangerschaftsabbruch und Personenrecht aus Sicht der Philosophie

Philosophiemonatsbrief 01/07 (openPR) - Wie komplex die Fragen sind, die das schwierige Thema rechtlicher und moralischer Bewertung von Schwangerschaftsabbrüchen und einem sogenannten Recht auf Geburt sind, lässt sich nur schwer abschätzen. Aus philosophischer Perspektive ergeben sich da zumeist ganz andere Anknüpfungspunkte als in der alltäglichen Diskussion. Die Januar-Ausgabe des von der Bonner Beratungsagentur Apeiron herausgegebenen E-Journals PHILOSOPHIEMONATSBRIEF beleuchtet die Problematik deshalb von verschiedenen Seiten. - Ein Auszug:

„Zu den großen Themen, die in rechtsstaatlich organisierten Systemen immer wieder zu heftigen Diskussionen und bipolarer Lagerbildung führen, gehört der schwierige Problemkreis der vorzeitigen Beendigung ungeborenen Lebens. Die Rechtslage in Deutschland nimmt sich dabei dergestalt aus, dass zwar ein grundsätzliches Verbot besteht, der faktische Handlungsvollzug jedoch unter gewissen Bedingungen anders gewertet wird. Die Problematik ist offensichtlich komplex.

Nach Auffassung der Juristen ist die Handlung einer Person im Falle einer „Abtreibung“ zwar grundsätzlich als widerrechtlicher Vorgang zu beurteilen, die handelnde Person aber im Falle des Erfülltseins bestimmter Bedingungen („Indikationenregelung“) nicht mit Strafmaßnahmen zu belegen. Eine solche Ausnahmeregelung deutet auf eine grundsätzliche Unklarheit der zugrundeliegenden Rechtsbegriffe hin und ist insofern nicht zu Ende gedacht. Die Gründe hierfür sind vielfältig und in erster Linie von Emotionen, Vorurteilen und mangelnder Reflexion bestimmt.

Will man sich der schwierigen Thematik angemessen nähern, so ist es sinnvoll, sie aus verschiedenen Winkeln zu betrachten, und dabei vor allem die ethisch-moralische von der rechtlichen (und damit justiziablen) Seite trennen. Eine Diskussion, die diese Problematik besonders deutlich widerspiegelt und dringend der (Auf)Klärung bedarf, wird unter dem Stichwort des sogenannten „Rechtes auf Geburt“ geführt. Unterschiedslos ist hier von einem etwas kruden, weil undifferenzierten Rechtsbegriff die Rede, der nicht zwischen positivem Recht im Sinne der Juristen auf der einen Seite und ethisch-moralischem „Recht“ auf der anderen Seite unterscheidet. Wie undifferenziert hier gesprochen wird, zeigt sich aber auch daran, dass in aller Regel kein Bewusstsein vorzuherrschen scheint von der jedem Recht und jeder Berechtigung korrespondierenden Pflicht oder Verpflichtung (auch hier juristisch oder ethisch), die ja nun einmal überhaupt erst den Begriff von Recht definiert. Recht und Rechtspflicht sind dabei ebenso sich gegenseitig bedingende Begriffe wie etwa innen und außen, oben und unten, links und rechts – und wer eines ohne das andere denkt, muss sich zwangsläufig in Widersprüchen verfangen.

Die Frage ist in diesem speziellen Zusammenhang, ob sich das Bestehen eines Rechtes auf Geburt vernünftigerweise behaupten lässt oder ein bloßer Unbegriff ist, und zwar juristisch wie moralisch.“

Der gesamte Artikel findet sich in der aktuellen Januarausgabe des E-Journals, das sich auf der Homepage des Unternehmens oder unter abo@philosophiemonatsbrief.de kostenfrei abonnieren lässt. Zusätzlich werden Fragen zu den Grenzen staatlicher Überwachung des Bürgers beleuchtet, der Themenbereich Mobbing diskutiert, die Rechtsstaatlichkeit der Todesstrafe hinterfragt, sowie die leidige Frage erörtert, ob man über Hitler lachen dürfe. - Wer schon vorab einen Blick auf die Publikation werfen will, dem steht z.B. die Ausgabe 12 unter www.philosophiemonatsbrief.de/Philosophiebrief_12-06.pdf als Download zur Verfügung. Alle anderen Vormonate finden sich darüber hinaus im Online-Archiv.

(Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten)

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Apeiron Philosophieberatung, gegründet von der Bonner Philosophin Renate Miethner, ist ein dezidiert philosophisch ausgerichtetes Beratungsunternehmen. Renate Miethner studierte Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und arbeitete ausführlich über Kant und die erkenntnistheoretischen Ansätze des deutschen Idealismus. Seit 2005 praktiziert sie philosophische Beratung für Unternehmer, Führungskräfte, Journalisten, Politiktreibende und Privatpersonen. Renate Miethner ist seit Februar 2006 Herausgeberin des „Philosophiemonatsbriefes“ (ISSN 1863-7396). Die aktuelle Pressemappe des Unternehmens kann abgerufen werden unter www.philosophieberatung.de/Pressemappe_Apeiron_Philosophische_Beratung.pdf


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