Spenden gegen ungerechte Abschiebungshaft - Rechtshilfefonds bringt in 32 Fällen die Freiheit

(openPR) - Berlin, 19. Januar 2007. Eine positive Bilanz des Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge zieht der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS). Im vergangenen Jahr kamen 20.404 Euro an Spenden zusammen. Damit finanzierte der JRS für 61 Abschiebungshäftlinge in Berlin und Brandenburg Rechtshilfe, für 32 von ihnen erstritten Anwälte die Entlassung aus der Haft. 18 Häftlinge wurden trotz aller Bemühungen abgeschoben, bei elf läuft das Verfahren noch, sie müssen vorerst in der Haft verbleiben.

Der Rechtshilfefonds wurde im Juni 2005 von zehn Organisationen und kirchlichen Stellen ins Leben gerufen, um die rechtliche Situation der Abschiebungshäftlinge zu verbessern. Anders als in der Untersuchungshaft wird ihnen nach drei Monaten kein Pflichtanwalt gestellt, so dass sie kaum kontrollieren können, ob ihre Inhaftierung rechtens ist. Einige Häftlinge werden monatelang festgehalten, obwohl Abschiebungshaft nur dann gesetzlich zulässig ist, wenn die Abschiebung in naher Zukunft möglich ist. Auch Minderjährige, Schwangere oder Kranke werden inhaftiert. Durch den Rechtshilfefonds ist in solch schwierigen Fällen kurzfristig Hilfe möglich, indem Anwälte finanziert werden.

„Die hohe Zahl der Entlassungen zeigt, dass viele Abschiebungshäftlinge zu Unrecht inhaftiert werden“, bewertet JRS-Leiter Martin Stark SJ, die Erfolgsquote mit kritischem Blick auf die Praxis der Haftanordnungen. Trotz der positiven Bilanz bleibe die bislang gewährte Unterstützung aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. 2006 waren nach Schätzungen des JRS etwa 2250 Menschen in Berlin und Brandenburg von Abschiebungshaft betroffen. Deshalb sei es dringend nötig, den Rechtshilfefonds aufzustocken. Um mindestens 10 % der Abschiebungshäftlinge in Berlin und Brandenburg unterstützen zu können, bittet der JRS um weitere finanzielle Unterstützung. Spenden für den Rechtshilfefonds an das:

Spendenkonto 6000401020
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Pax Bank, BLZ 37060193
Stichwort „Rechtshilfefonds“

Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS)
Witzlebenstr. 30a
D-14057 Berlin
Fon +49 / 30 / 32 60-25 90
Fax +49 / 30 / 32 60-25 92
Spendenkonto 6000 401 020
Pax-Bank BLZ 370 601 93
martin.stark@jrs.net
www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst wurde 1980 angesichts des Elends der vietnamesischen Bootsflüchtlinge gegründet. Als internationale Hilfsorganisation ist der JRS heute in über 50 Ländern vertreten. In Deutschland ist der JRS vor allem in Berlin, Eisenhüttenstadt und München aktiv. Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Seelsorge in der Abschiebungshaft sowie die Betreuung nach der Freilassung, Verfahrensberatung bei Aufenthaltsproblemen, Härtefallberatung, Stellungnahmen zu Ausländerrecht und Ausländerpolitik sowie Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für Flüchtlinge und Migranten.



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