Haben Kapitalanlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen eine Zukunft?
(openPR) - In den letzten Jahren sind Kapitalanlagemodelle in Form der atypisch stillen Beteiligung wie Pilze aus dem Boden geschossen und haben geschätzte 200.000 Privatanleger zum Teil in erhebliche wirtschaftliche Bedrängnis gebracht. Zahlreiche Fachleute hatten zum Teil vehement vor allzu optimistischen Versprechungen der Initiatoren gewarnt. Die oftmals völlig illusorischen Renditeerwartungen und spekulative Investitionen haben schnell zu einer wirtschaftlichen Schieflage der Beteiligungsgesellschaften geführt. Die ständig wechselnden Beteiligungsgesellschaften im Steigermodell haben für die Anleger vermehrt nur Kosten verursacht. Dem Versprechen einer ratierlichen Auszahlung als einer Art Rente hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Kreditwesengesetzes die Grundlage entzogen. Für Anleger, die in Einmalbeträgen oder Ratenzahlungen jahrelang an die Beteiligungsgesellschaft ihren Kapitaldienst geleistet haben, bleibt meist nur ein Bruchteil des eingezahlten Kapitals übrig.
Das ist besonders ärgerlich bei Anlegern, denen von wortgewandten Vermittlern empfohlen wurde, sichere Anlagen wie Lebensversicherungen zu kündigen. Wenn ein Vermögensberater derartig spekulative Anlagen als zur Altersvorsorge geeignet empfiehlt, macht er sich regelmäßig wegen einer Fehlberatung haftbar.
Die Beteiligungen sind teilweise aberwitzig langfristig ausgerichtet, einen geregelten Markt zum Weiterverkauf sucht man vergeblich und die Anleger haben praktisch keine Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung. Der magere Steuervorteil bringt dem Anleger im Ergebnis nichts, wenn der Kapitalverlust ein Vielfaches dieses Vorteils ausmacht. Den Anlegern ist daher unbedingt zu raten, ihre atypisch stille Beteiligung von einem im Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Hier kann Eile geboten sein. Zahlreiche Firmen haben in der jüngeren Vergangenheit bereits Insolvenz beantragt. Die Gerichte haben zudem in gesteigertem Maße Verständnis für die Geschädigten und haben mehrfach Fondsinitiatoren und Vermittler verurteilt.
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. In den Standorten München, Augsburg, Weilheim, Wolfratshausen und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.
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