Irreführend: Genesungsgeld gibt es nur nach einem Krankenhausaufenthalt
Da lacht das Herz: Unfallversicherungen von UnfallMaxx
(openPR) - Unfallversicherungen dienen in erster Linie zur Absicherung der finanziellen Folgen einer Invalidität. Auf einer ausreichend hohen Grundversicherungssumme sollte daher auch der Schwerpunkt liegen. Neben dieser Hauptleistung wird häufig aber auch ein Genesungsgeld mitversichert.
Nach einer aktuellen Information des Spezialmaklers UnfallMaXX wird der Begriff "Genesungsgeld" in der Praxis immer wieder falsch verstanden. Entgegen der Annahme, dass ein Genesungsgeld grundsätzlich in der Genesungsphase gezahlt wird, muss immer ein stationärer Krankenhausaufenthalt vorausgegangen sein. Verstirbt ein Verletzter im Krankenhaus, entfällt die Leistung ganz.
Die Unfallversicherer zahlen das Genesungsgeld nur im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus. Extreme Leistungsunterschiede kennzeichnen den Markt: Während marktübliche Versicherer für bis zu 100 Tage zahlen, gibt es durchaus auch Versicherer, welche bis zu 500 Tage leisten. Diese Anbieter sind keineswegs teurer. Preis und Leistung liegen gerade in der Unfallversicherung mehrere hundert Prozent auseinander.
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Über Thomas Orthey
Thomas Orthey (41) ist Versicherungsbetriebswirt (DVA), Versicherungsfachwirt (IHK) und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und vermittelt selbständig seit 1989 bundesweit ausgesuchte Versicherungslösungen mit Schwerpunkt "Unfallversicherungen". Neben der Versicherungsvermittlung ist er als Wirtschaftsjournalist im Fachbereich "Versicherungen" tätig. Seine Expertentipps und Fachkolumnen erscheinen seit 1996 regelmäßig in 13 Regionalausgaben der RHEIN-Zeitung. Als Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS e.V.) erstellt Thomas Orthey umfassende Gutachten zu betrieblichen Versicherungen.
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