Kanzlei Lachmair warnt vor neuer "Zauberanlage"

Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair ( www.ra-lachmair.de ) (openPR) - Hohe Risiken und rechtliche Bedenken bei Fairvesta Immobilienfonds

München, 22.02.2007 - Die Münchner Anwaltskanzlei Lachmair & Kollegen ( www.ra-lachmair.de ) warnt Anleger vor einem neuen Immobilienfonds im Bereich des Grauen Kapitalmarkts. Dabei sammelt die Tübinger Fairvesta Holding AG mit ihrem mittlerweile fünften Fonds Geld für Immobilientransaktionen. Das Geschäftsmodell laut Eigenwerbung des Unternehmens: Über Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen kaufe man lukrative Immobilien unter Beachtung strikter Renditevorgaben günstig ein und gebe sie dann nach etwa drei Jahren zum Verkehrswert wieder ab. Dazu verfüge man auch über entsprechendes Personal, um die qualifizierte Auswahl der Objekte zu gewährleisten. Bisher erworbene Objekte (darunter Spezial- und Risikoimmobilien, beispielsweise ein Verbrauchermarkt in Naila) werden dabei mit einem Anschaffungswert in Höhe des halben Verkehrswertes ermittelt.

„Von der Papierform her sieht das auf den ersten Blick alles durchaus verlockend aus“, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair. „Es fehlen aus unserer Sicht aber ganz wesentliche Details für eine seriöse Beurteilung. Wir kennen eine ganze Reihe von Fällen, in denen der amtliche Verkehrswert in der Realität niemals erreicht wird, weil er völlig illusorisch angesetzt ist. Und auch aktuelle erzielte Mieterträge sind keinesfalls bis in alle Ewigkeiten garantiert.“

Aus Sicht der Münchner Spezialisten für Anlegerschutz ist das Fondsmodell darüber hinaus auch rechtlich zweifelhaft. So werden etwa im Prospekt der Fairvesta IV GmbH & Co. KG 15 Millionen Euro in der Anlageklasse „stille Gesellschafter“ ausgewiesen. Für ein solches Einlagegeschäft ist jedoch eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften erforderlich, die der Gesellschaft jedenfalls ausweislich der Homepage der Aufsichtsbehörde fehlt. Ein möglicher Kardinalfehler, der das gesamte Angebot ins Wanken bringt und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Misstrauen weckt zudem ein Hinweis im Prospekt, wonach sich die jetzt aufgelegte Fairvesta IV. GmbH & Co. KG „nur“ an „Immobilienbeteiligungsgesellschaften innerhalb der Fairvesta-Gruppe“ beteiligen dürfe. Merkwürdig insofern, da das Geschäftsmodell eigentlich ganz anders definiert ist. Das wirft die Frage auf, ob auf diesem Wege etwa Platzierungslücken in den Vorgängerfonds geschlossen werden sollen.

Bei dem Fonds fallen außerdem verhältnismäßig hohe Initialkosten von etwa 18 Prozent an, die insbesondere in der Anfangsphase die Gesellschaft zusätzlich belasten. Auffällig ist auch, dass Bezieher von Einmalanlagen bereits von Beginn an Ausschüttungen erhalten sollen. Die Gesellschaft wirbt zudem mit zweifelhaften Gütesiegeln, etwa dem „Innovationspreis“ einer „Europäischen Wirtschaftskammer für Handel, Gewerbe und Industrie EWIV“. Dabei handelt es sich um eine nicht-öffentliche Stelle, vor der etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ausdrücklich warnt und deren Firmierung vom OLG Dresden bereits 2000 als irreführend bezeichnet wurde (Az. 14 U 3716/99).

„Anlegern muss hier auf jeden Fall bewusst sein, dass das Risiko sehr hoch ist. Ob das Modell wirklich aufgeht, wird sich erst dann zeigen, wenn die ersten Objekte tatsächlich veräußert werden. Und dann kann es für die Anleger leider bereits zu spät sein“, erklärt Lachmair.

Kontakt:
Kanzlei Lachmair & Kollegen
Wilhelm Lachmair
Ismaninger Str. 19
D – 81675 München
Tel.: 089-2163-330
Fax: 089-2163-3321
E-Mail: lachmair@ra-lachmair.de
Web: www.ra-lachmair.de

Über Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen:
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen wurde 1993 gegründet und hat sich von Beginn an auf die Verfolgung von Anlegerinteressen spezialisiert. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Anleger vor unseriösen Angeboten im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“. Die Münchener Kanzlei zählt in diesem Segment zu den führenden Adressen in Deutschland und legt besonderen Wert auf eine kompetente und bedarfsgerechte Beratung der Mandanten.
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